| Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen
(Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelegen;
Führung eines Kassenbuches; nach Konten getrennte Abheftung von Bankauszügen);
| Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
(kontieren, Erteilung von Buchungsanweisungen);
| Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus
(nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan);
| Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen
betriebswirtschaftlichen Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
(ausgeschlossen ist die Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines
programmgesteuerten Ausdrucks);
| steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung
(Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise
der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse).